Elternpost

Hier erhalten Sie aktuelle Eltern-Informationen der Schule .
Do
19
Sep
2019
Bewegliche Ferientage 2020

Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung die beweglichen Ferientage für das neue Schuljahr 2019/20 festgelegt:
04.10.2019 Freitag nach dem 3. Oktober
21.02.2020 Freitag nach Altweiber
24.02.2020 Rosenmontag
25.02.2020 Veilchendienstag
22.05.2020 Freitag nach Himmelfahrt
Ein beweglicher Ferientag muss wieder eingearbeitet werden, d.h. an einem Samstag ist Unterricht! Darüber werden Sie aber wie immer rechtzeitig
informiert.
So
23
Mär
2014
Veröffentlichung von Fotos
Sehr geehrte Eltern,
im Rahmen des Schullebens dokumentieren wir viele Aktivitäten auch mit Fotografien, die z.B. auf unserer Homepage erscheinen, also weltweit abrufbar sind, in der Tageszeitung veröffentlicht werden oder in schulinternen Ausstellungen gezeigt werden.
Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos (auch im Internet) bildet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt.
Hiernach dürfen gem. § 22 Satz 1 Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen des KunstUrhG gelten für Jedermann, also für Erziehungsberechtigte, Schüler/innen, Lehrkräfte und ggf. unbeteiligte Dritte. Allerdings ist nach § 23 KunstUrhG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildete Person:
• eine "absolute Person der Zeitgeschichte" ist
(Person, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen
Interesse steht, z.B. Staatsoberhaupt, Künstler, Sportler
etc.)
• nur Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen
Örtlichkeit ist und nicht den Motivschwerpunkt bildet
(z.B. Menschen vor dem Kölner Dom)
• Teilnehmer einer Versammlung, einer Demonstration,
eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge wie z. B.
Schulfeste ist - solange nur die Menschenmenge gezeigt
wird. Als Menschenmenge gelten drei Personen und
mehr auf dem Foto.
Bitte entscheiden Sie für sich und Ihr Kind, ob Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung und Veröffentlichung von Fotos für die o.g. Zwecke geben. Die Einwilligung gilt für die gesamte Schulbesuchszeit an der GG (Verbund) St. Andreas und kann jederzeit fristlos von Ihnen aufgehoben werden. Eine Aufhebung teilen Sie bitte schriftlich kurz und formlos der Schulleitung mit.
So
16
Mär
2014
Schulweg

Gewöhnlich kommen unsere Kinder zu Fuß zur Schule, manchmal werden Sie auch mit dem Auto gebracht. Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich.
Doch leider erleben wir es immer wieder, dass Eltern mit ihrem Auto auf den Schulhof fahren, um ihre Kinder dort aussteigen zu lassen.
Das ist strikt untersagt, da es die anderen Kinder gefährdet, die über den Schulhof laufen und sich dort sicher fühlen.
Unsere dringende Bitte: Fahren Sie nicht auf den Schulhof!