Beurlaubungen werden bei rechtzeitiger, schriftlicher Antragstellung durch die Eltern nur von der Schulleitung vorgenommen. Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an Ferien sind nicht gestattet. In besonderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Fundsachen sammeln sich im Laufe des Schuljahres in großen Mengen an. Trotz intensiver Nachfragen können die Besitzer oft nicht ermittelt werden. Im unteren Flur des Hauptgebäudes in Setterich gibt es deshalb eine "Fundsachen-Garderobe", an der Eltern vermisste Dinge wiederfinden können. In Loverich haben wir im Eingangsbereich einen „Fundsachen- Tisch“.
Entschuldigungen im Falle einer Krankheit Ihres Kindes sind der Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per Teams mitzuteilen. Wenn der Schulbesuch wieder aufgenommen wird, ist eine schriftliche Entschuldigung abzugeben. Bei längerem Fehlen muss spätestens nach einer Woche eine Zwischenmeldung erfolgen.
Lehrerkonferenzen finden regelmäßig einmal in der Woche nach Unterrichtsschluss statt. An zwei Tagen im Jahr werden ganztägige Konferenzen zur intensiven Beratung durchgeführt. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Die Eltern werden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.
Notfallnummern sind am ersten Elternabend anzugeben, damit der Klassenlehrer im Notfall einen Ansprechpartner hat. Notfallnummern sind Handynummern der Eltern, Telefonnummern des Arbeitsplatzes oder anderer, von Ihnen bestimmter Personen. Diese Nummern müssen in der Postmappe (Pendelmappe) immer aktualisiert werden.
Regeln gibt es natürlich an unserer Schule wie an jeder anderen Schule auch. Es gibt Regeln, die allgemeingültig sind und Regeln, die individuell in den Klassen besprochen und festgehalten werden. Zu Beginn der Schulzeit werden alle Kinder mit unserer Schulordnung vertraut gemacht. Zu Beginn jedes Schuljahres werden die wichtigsten Regeln erneut besprochen.
Detaillierte Gespräche über Verhalten und Leistungen der Kinder finden zweimal jährlich am Elternsprechtag statt. Dazu werden alle Eltern schriftlich eingeladen.
Natürlich besteht bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit mit dem Klassen- oder Fachlehrer einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Ansprechpartner sollte immer zunächst der Klassen- oder Fachlehrer sein. Bei unlösbaren Fragen oder Differenzen kann die Schulleitung hinzugezogen werden.
Unfälle passieren leider hin und wieder. Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit, bei schulischen Veranstaltungen (Wandertage, Schulfest,...) sowie auf dem Schulweg im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Unfall muss von der Schule an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Eltern Schulwegsunfälle sofort melden. Während der Unterrichtszeiten darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen werden, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Zeugnisse gibt es bei uns in Form von Kriterienzeugnissen. Das heißt, dass die Lernziele der Lehrpläne des Landes NRW im Zeugnisformular aufgelistet sind und die Kinder und die Eltern mithilfe der gesetzten Kreuze erfahren, wie gut die Kinder einen Bereich beherrschen. Ab Klasse 3 gibt es zusätzlich Noten.
Am Tag der Zeugnisausteilung endet der Unterricht nach der 3. Stunde!