Seit 1.8.2013 besuchen unsere Schüler zwar zwei verschiedene Gebäude, aber eine Schule.
Nach §83 des Schulgesetzes in NRW sind die GGS St. Andreas in Setterich und die KGS Loverich nun rechtlich und organisatorisch eine Schule.
Die Lehrer beider Standorte bilden ein Kollegium.
Alle Eltern bilden eine Schulpflegschaft.
Eltern- und Lehrervertreter bilden eine Schulkonferenz.
Die Schule leiten eine Rektorin (Frau Sieben) und eine
Konrektorin (Frau Behrend).